 Geschäftsordnung der Interessengemeinschaft Geriatrie Präambel
Die Gesundheitsversorgung alter Menschen in der Region orientiert sich nicht an aktuellen gerontologischen Erkenntnissen, die von Experten des Gesundheitswesens gefordert werden. Die demographische Entwicklung macht hier ein Umdenken unumgänglich. Eine Klinik der Altersheilkunde im Mühlenkreis ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung in der Gesundheitsfürsorge für alte Menschen im Mühlenkreis.
Ziele
Die Interessengemeinschaft Geriatrie ist eine gemeinsame Initiative von Bürgerinnen und Bürgern; Verbänden, Gruppen und Institutionen, etc. mit dem folgenden Zielen:
1. Einrichtung einer Akutklinik der Altersheilkunde im Kreis Minden- Lübbecke mit dem Standort Minden.
2. Durchsetzung der Strukturstandards für Kliniken der Altersheilkunde in Anlehnung an die Qualitätsempfehlungen der deutschen Gesellschaft für Geriatrie
3. Ausbau und Optimierung der Versorgungskette alter Menschen im Mühlenkreis
Maßnahmen/Aktivitäten
Die Ziele der Interessengemeinschaft Geriatrie werden erreicht durch:
1. Lobbyarbeit bei den politischen und institutionellen Entscheidungsträgern auf kommunaler-, Kreis und - Landesebene
2. breite Öffentlichkeitsarbeit insbesondere durch:
a. Pressearbeit
b. Informationsveranstaltungen
c. Unterschriftensammlungen
d. Infostände
e. Mailings
f. Plakate, etc
3. Bürgerbegehren
Sitz der Interessengemeinschaft Geriatrie
Aktivitätszentrum Altendorf
Goethestrasse 42
32427 Minden
Organe der Interessengemeinschaft Geriatrie
1. Mitglieder und Mitgliederversammlung (MV).
2. Sprecherrat
3. Beirat
ad 1. Mitglieder und Mitgliederversammlung
a. Mitglied der Interessengemeinschaft Geriatrie kann jede juristische und natürliche Person sein, die auf Antrag in die IG von der MV berufen wird.
b. Die Mitgliederversammlung beschließt die Aufnahme neuer Mitglieder, die vom Sprecherrat empfohlen werden.
c. Sie beschließt Aktivitäten und stimmt sie unter den Mitgliedern ab.
d. Die MV kann zu bestimmten Themenbereichen Arbeitgruppen einsetzen.
e. Stimmrecht:Jedes Mitglied hat eine Stimme. Entscheidungen werden mit ein-facher Mehrheit gefasst.
f. Die MV ist mit den anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
g. Die MV tagt wenigstens 2 mal jährlich.
ad 2. Sprecherrat
a. Der Sprecherrat besteht aus bis zu 5 Personen, die von der Mitgliederver-sammlung gewählt werden.
b. Der Sprecherrat vertritt die Interessengemeinschaft Geriatrie nach außen, organisiert und koordiniert die Aktivitäten. Er erfüllt die Aufgaben einer Geschäftsführung und ist der Mitgliederversammlung berichtspflichtig.
c. Der Sprecherrat wählt eine(n) Vorsitzende(n) und Stellverteter(in) aus ihren Reihen und gibt sich; falls erforderlich, eine Geschäftsordnung.
d. Der Sprecherrat schlägt der MV die Aufnahme neuer Mitglieder vor. Bis zur Bestätigung durch die MV gelten die Neumitglieder als aufgenommen.
ad 3. Fachbeirat
Der Beirat setzt sich aus Fachleuten zusammen, die die Interessengemeinschaft Geriatrie fachlich beraten. Er hat kein Stimmrecht
Die Mitglieder des Beirates werden auf Empfehlung des Sprecherrates von der MV berufen.
Selbstlosigkeit
Die Interessengemeinschaft Geriatrie ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
Finanzierung
Die IG finanziert ihre Arbeit aus Mitteln der Anna Luise Altendorf Stiftung und Spenden , die über das Projektkonto der Anna Luise Altendorf Stiftung als Spende steuerlichen begünstigt sind.
Anmerkung: Die IG ist als Initiative konzipiert, die ihre Arbeits- und Organisationsform möglichst unbürokratisch und strukturell flexibel gestaltet. Die Geschäftsordnung bedarf keiner besonderen Form im Sinne einer Vereinssatzung, da die Interessengemeinschaft Geriatrie nicht als Verein oder eine andere juristische Person einer behördlichen Genehmigung bedarf.
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